Versicherungsmissbrauch

Versicherungsmissbrauch
Versicherungsmissbrauch,
 
strafbare Handlung, die nach § 265 StGB begeht, wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen (z. B. einer Autoschieberbande) überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen. Der Versicherungsmissbrauch wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, tritt aber hinter dem gegebenenfalls später begangenen Versicherungsbetrug zurück.

Universal-Lexikon. 2012.

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